Der Wolf gehört seit einigen Jahren wieder zu den ständig vorkommenden Tierarten in Brandenburg und Sachsen. Er ist nicht im Jagdrecht erfasst und darf auch nicht bejagt werden. Wölfe richten zunehmend Schäden in der Landwirtschaft an, in dem sie das zahme Nutzvieh auf den Weiden reißen. Zwar bekommen die geschädigten Landwirte eine Entschädigung, die aber in keinem Verhältnis zum Schaden steht auf Antrag ausgezahlt. Darum fordern Landwirte mit Recht, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Es kommt auch immer öfter vor, dass Wölfe im Wald freilaufende Hunde töten und fressen.
Wölfe kann der Jäger leicht mit wildernden Hundemischlingen verwechseln.
Der Wolf erreicht ein Gewicht bis 60 kg und eine Länge von 1,50 m. Die Ranzzeit ist von Februar bis März und von April bis Mai werden die Jungen gewölft.
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